Wer überhaupt erfasst ist
„mindestens 250 Mitarbeiter … oder einen Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro und zudem eine Jahresbilanzsumme von über 43 Millionen Euro“
Auf das Bindewort kommt es an: Beschäftigte oder (Umsatz undBilanzsumme). Wer alle drei Merkmale mit „oder“ verknüpft, zieht Unternehmen hinein, die das Gesetz ausnimmt. Daneben stehen Kategorien, die unabhängig von der Größe erfasst sind — kritische Anlagen, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, TLD- und DNS-Betreiber sowie Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, letztere mit eigenen Schwellen.