Für Einrichtungen nach BSIG

NIS-2 Cockpit

Die Pflichten aus dem BSIG sind keine Empfehlungen, sondern Fristen. Das Cockpit rechnet sie aus einem einzigen Zeitpunkt aus, erinnert daran, bevor sie ablaufen, und dokumentiert, was Sie getan haben.

79 € im Monatoder 790 € im Jahr. In Pro und Business enthalten. 14 Tage testen, ohne Kreditkarte.

Kurz gesagt

  • Das NIS-2 Cockpit ist eine Software, die die Pflichten aus dem deutschen BSIG in überwachte Fristen übersetzt: Einstufung nach § 28, Registrierung nach § 33, Meldekette nach § 32 sowie die Register nach §§ 30 und 38.

  • Nach § 32 Abs. 1 BSIG ist ein erheblicher Sicherheitsvorfall unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung als Erstmeldung anzuzeigen, spätestens nach 72 Stunden als aktualisierte Meldung, und spätestens einen Monat nach Übermittlung dieser 72-Stunden-Meldung als Abschlussmeldung.

  • Nach § 33 Abs. 1 BSIG ist die Registrierung beim BSI spätestens drei Monate nach dem Tag zu übermitteln, an dem eine Einrichtung erstmals oder erneut als besonders wichtig oder wichtig gilt. Die Frist ist rollierend und kein einmaliger Stichtag.

  • Das Cockpit übermittelt keine Meldung an das BSI und erteilt keine Rechtsberatung. Es bereitet vor, erinnert und dokumentiert; die Meldung selbst geben Sie über die gemeinsame Meldestelle ab.

  • Der Preis beträgt 79 Euro im Monat oder 790 Euro im Jahr. In den Tarifen Pro und Business ist das Cockpit ohne Aufpreis enthalten.

Die Meldekette, wie das Gesetz sie setzt

24 Stunden

Erstmeldung

ab Kenntniserlangung

§ 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

72 Stunden

Aktualisierte Meldung

ebenfalls ab Kenntniserlangung

§ 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

1 Monat

Abschlussmeldung

ab Übermittlung der 72-Stunden-Meldung

§ 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4

Der letzte Anker ist der, den die meisten Übersichten falsch wiedergeben: Die Monatsfrist läuft ab der Übermittlung der 72-Stunden-Meldung, nicht ab der Kenntniserlangung. Wer früh meldet, hat entsprechend früher abzuschließen.

Was das Cockpit führt

§ 28 BSIG

Einstufung mit nachvollziehbarer Begründung

Sektor nach Anlage 1 oder 2, Größenklasse und die Fälle, die unabhängig von der Größe erfasst sind. Das Ergebnis nennt die Vorschrift, auf der es beruht — und lässt „unklar“ als Ergebnis zu, statt eine Sicherheit vorzutäuschen, die § 28 bei Konzernstrukturen nicht hergibt.

§ 33, § 34 BSIG

Registrierungs-Tracker mit rollierender Frist

Drei Monate ab dem Tag, an dem die Kriterien erfüllt sind — erstmals oder erneut. Dazu die Checkliste der fünf Angaben, die das BSI verlangt, und die beiden unterschiedlichen Fristen für Änderungsmeldungen: zwei Wochen nach § 33 Abs. 5, drei Monate unter der besonderen Registrierungspflicht des § 34.

§ 32 BSIG

Meldeuhr mit Inhalts-Checkliste je Stufe

Ein Zeitpunkt — die Kenntniserlangung — startet die ganze Kette. Jede Stufe zeigt, was hineingehört, und die Abschlussfrist hängt korrekt an der Übermittlung der 72-Stunden-Meldung, nicht an der Kenntnis. Dauert der Vorfall an, tritt die Fortschrittsmeldung an ihre Stelle.

§ 32 BSIG

Alarme an die Meldekette — auch nachts

Bei Anlage, zur Halbzeit, kurz vor Ablauf und bei Überschreitung, per E-Mail an die Personen, die im Ernstfall erreichbar sein müssen. Die brauchen dafür kein Benutzerkonto.

Übung

Übungsmodus im Zeitraffer

Dieselbe Kette, 288-fach beschleunigt: 24 Stunden werden zu fünf Minuten. Überall als Übung gekennzeichnet, in keiner Auswertung als echter Vorfall gezählt — und im Bericht als durchgeführte Übung ausweisbar.

§§ 30, 38 BSIG

Maßnahmen- und Governance-Register

Die zehn Mindestmaßnahmen aus § 30 Abs. 2 mit Status, Verantwortlichkeit und Nachweis, dazu Beschlüsse und Schulungsnachweise der Geschäftsleitung nach § 38 — die Vorschrift, die die persönliche Haftung begründet.

Häufige Fragen

Was kostet das NIS-2 Cockpit?+

79 Euro im Monat oder 790 Euro im Jahr. In den Tarifen Pro und Business ist es ohne Aufpreis enthalten. Es gibt 14 Tage Test ohne Kreditkarte.

Meldet das Cockpit den Vorfall an das BSI?+

Nein. Das Cockpit berechnet die Fristen, erinnert daran und hält fest, was gemeldet wurde. Die Meldung selbst geben Sie über die gemeinsame Meldestelle des BSI ab. Eine automatische Übermittlung ist bewusst nicht vorgesehen.

Ist das Rechtsberatung?+

Nein. Das Cockpit unterstützt die Vorbereitung und Dokumentation Ihrer Pflichten nach dem BSIG. Ob und wie eine Vorschrift für Ihr Unternehmen gilt, ist im Einzelfall zu klären, bei Konzernstrukturen regelmäßig anwaltlich.

Welche Fristen setzt § 32 BSIG?+

Erstmeldung unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntniserlangung; aktualisierte Meldung spätestens nach 72 Stunden, ebenfalls ab Kenntniserlangung; Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach Übermittlung der 72-Stunden-Meldung. Dauert der Vorfall an, tritt eine Fortschrittsmeldung an die Stelle der Abschlussmeldung.

Bis wann muss man sich beim BSI registrieren?+

Nach § 33 Abs. 1 BSIG binnen drei Monaten ab dem Tag, an dem eine Einrichtung erstmals oder erneut als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung gilt. Weil die Frist rollierend ist, kann sie auch Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes erstmals anlaufen — etwa wenn ein Unternehmen über eine Schwelle des § 28 wächst.

Woher weiß ich, ob mein Unternehmen betroffen ist?+

Maßgeblich sind Sektor und Größe nach § 28 BSIG. Eine erste Einordnung gibt der kostenlose NIS-2-Check; im Cockpit wird daraus eine gespeicherte Einstufung mit Begründungspfad. Verbindlich ist die Betroffenheitsprüfung des BSI beziehungsweise anwaltliche Beratung.

Brauchen die Personen in der Meldekette ein Benutzerkonto?+

Nein. Alarm-Empfänger werden mit Name und E-Mail hinterlegt. Wer nachts erreichbar sein muss — eine Geschäftsführung, ein externer Incident-Response-Dienstleister — hat selten einen Zugang zum Werkzeug, und daran darf ein Alarm nicht scheitern.

Wo liegen die Daten?+

In der EU. Das Cockpit selbst arbeitet ohne Sprachmodell: Fristen sind Arithmetik und werden gerechnet, nicht geschätzt.

Das Cockpit unterstützt die Vorbereitung und Dokumentation Ihrer Pflichten nach dem BSIG. Es ist keine Rechtsberatung und übermittelt keine Meldung in Ihrem Namen. Grundlage sind §§ 28 bis 38 BSIG in der Fassung des NIS2UmsuCG. BSIG, 2026-09-01.

NIS-2 Cockpit

oder 790 € im Jahr. In Pro und Business enthalten. 14 Tage testen, ohne Kreditkarte.